Archiv für den Monat: Juli 2012

Kreuzfahrtunglück: Costa-Deutschlandchef über die Folgen ein halbes Jahr nach der Katastrophe

Mein Interview mit dem Deutschland-Chef der Costa-Reederei über die Auswirkungen Coades Schiffsunglücks ein halbes Jahr danach (WELT-Online, 20. Juli 2012).

Am 13. Januar ist die „Costa Concordia“ vor der italienischen Insel Giglio gekentert. Noch sind viele Fragen offen. Der Deutschland-Geschäftsführer von Costa Kreuzfahrten, Heiko Jensen, zum Schiffsunglück.

Welt Online: Was macht der Kapitän der „Concordia“?

Heiko Jensen: Wie man der Presse entnommen hat, steht er nicht mehr unter Hausarrest, darf aber die Stadt nicht verlassen.

Welt Online: Wie steht es um Forderungen der deutschen Passagiere auf Schadensersatz?

Jensen:Wir haben allen Gästen, die keine körperlichen Schäden erleiden mussten, eine Pauschale angeboten.

(…)

Lesen Sie weiter:

http://www.welt.de/reise/nah/article108344523/98-Prozent-der-Passagiere-sind-zufrieden.html

Heavy-Metal-Fans entern TUI-Kreuzfahrtschiff

Europaweit größte Metal-Cruise im Mai nächsten Jahres auf der Nordsee geplant

 

Mein Beitrag bei WELT-Online

http://www.welt.de/regionales/hamburg/article108273895/Wenn-Heavy-Metal-Fans-auf-Kreuzfahrt-gehen.html (12. Juli 2012)

Edgar S. Hasse

Das dürfte das große Gesprächsthema beim Wacken Open Air Anfang August werden: Die Heavy-Metal-Fans entern im nächsten Jahr erstmals ein Kreuzfahrtschiff und starten zur größten Metal-Cruise Europas in die Nordsee. Das verkündeten am Donnerstag auf der Elbterrasse des „Hard Rock Café“ an den Hamburger Landungsbrücken Thomas Jensen, Organisator des Wacken-Festivals, und TUI-Cruises-Chef Richard J. Vogel. Vom 5. bis 12. Mai 2013 stehen auf der „Mein %Schiff 1″ alle Kabinen den Anhängern des legendären schleswig-holsteinischen Festivals, aber auch allen anderen Metal-Matrosen zur Verfügung.

Zum Startpreis von 1298 Euro pro Person geht’s mit 20 Bands von Hamburg nach Southampton, Le Havre (Frankreich) und Amsterdam wieder zurück in die Hansestadt. Pünktlich zum Hafengeburtstag wird mit reichlich Getöse und lautem Schiffstyphon die „Mein Schiff 1″ mit den rund 2000 Wacken-Kreuzfahrern in Hamburg einlaufen. Mit an Bord: Doro Pesch, die First Lady in Metal. Sie erklärte mit rauchiger Stimme: „Ich freue mich sehr auf das Event. Denn dann können wir hautnah mit den Fans zusammen sein. Alles wird geteilt.“

Schon vor einiger Zeit haben die Organisatoren des inzwischen weltweit größten Heavy-Metal-Festivals nach Kooperationspartnern auf hoher See gesucht. Denn neuerdings schlagen vor dem US-amerikanischen Miami „70.000 Tons of Metal“ hohe Wellen – ein erfolgreiches Cruise-Event ausschließlich für diese Musikrichtung. Im vergangenen Jahr führte die Route auf der „Majesty of the Seas“ in den Golf von Mexiko; diesmal werden die Bahamas angepeilt.

„Wir sind in Hamburg fündig geworden“, sagt Thomas Jensen von der ICS Festival Service GmbH. Entscheidend für die Wahl der 2008 gegründeten Reederei sei ihre norddeutsche Verankerung. Und TUI-Cruises-Chef Vogel betont: „Die Erfolge unserer Event-Reisen von Klassik über Rock-Liner mit Udo Lindenberg bis zum Schlager mit Helene Fischer beweisen, dass wir mit unserer Strategie, außergewöhnliche Erlebnisse anzubieten, richtig liegen.“ Schließlich würden auch Metal-Fans gern mal eine Kreuzfahrt genießen. „Zumal es immer mehr Leute gibt, die Lust auf diese Musik haben, aber weniger darauf, in einem Zelt zu schlafen“, ergänzt Jensen.

(….)

Ärztekammer-Chef Montgomery warnt vor religiös motivierten Beschneidungen

Quelle: Mein Beitrag WELT-Online,

http://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article108126697/Kammer-Chef-warnt-Aerzte-vor-religioesen-Beschneidungen.html

 

09.07.2012

Der Präsident der Hamburger Ärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat den Medizinern empfohlen, religiös begründete Beschneidungen von Jungen gegenwärtig nicht mehr vorzunehmen. „Wir raten allen Ärztinnen und Ärzten, wegen der unklaren Rechtslage den Eingriff nicht durchzuführen“, sagte Montgomery am Wochenende der „Welt“. Wie viele Hamburger Ärzte noch immer Zirkumzisionen vollziehen, sei allerdings nicht bekannt, betonte Montgomery, der zugleich Präsident der Bundesärztekammer ist. Seit dem Kölner Beschneidungsurteil geht die Debatte über die rechtlichen Auswirkungen weiter. Das Landgericht hatte die Beschneidung eines muslimischen Jungen als Körperverletzung gewertet, weil ein medizinisch nicht notwendiger Eingriff nicht dem Kindeswohl entspreche. Nach Montgomerys Ansicht ist das Urteil des Kölner Landgerichts für „Ärzte unbefriedigend und für die betroffenen Kinder sogar gefährlich“. Denn nun bestehe die große Gefahr, dass dieser Eingriff von Laien vorgenommen werde.

„Allein schon wegen der oft unzureichenden hygienischen Umstände kann das zu erheblichen Komplikationen führen“, so der Ärztekammer-Chef. Die Richter werteten das Recht auf körperlicher Unversehrtheit höher als die Religionsfreiheit der Eltern. Frank Ulrich Montgomery: „Es bleibt zu hoffen, dass die diesbezüglich notwendige Kultursensibilität letztinstanzlich Berücksichtigung findet.“

Der Hamburger Urologe und frühere Präsident des Berufsverbandes Deutscher Urologen, Martin Bloch, hatte bereits einige Monate vor Verkündung des Kölner Urteils in einem Fachmagazin festgestellt: „Die rituelle Zirkumzision wird … nicht nur für die Eltern des Kindes, sondern bis zu einem gewissen Grad auch für den Arzt zur Gewissensfrage.“

Doch nach dem Urteil ist aus der bloßen Gewissensfrage eine potenzielle Straftat geworden. Nicht nur die Hamburger Islam-Professorin Katajun Amirpur sagt über das Urteil: „Jeder Mediziner, der eine Beschneidung vornimmt, macht sich strafbar und kann angezeigt werden.“

Auch die Deutsche Gesellschaft für Urologie betonte deshalb ausdrücklich, sie könne derzeit keine Garantie dafür geben, „dass rituelle Beschneidungen strafrechtlich unproblematisch“ seien. Im Ergebnis schaffe das Urteil gegenwärtig eine Situation, in der Urologen bis zur weiteren Klärung der Rechtslage lediglich Zirkumzisionen mit medizinischer Indikation rechtssicher durchführen können, heißt es bei der Deutschen Gesellschaft für Urologie.

Unterdessen dauern Empörung und Unverständnis bei Juden und Muslimen auch in Hamburg an. Ulrich Lohse, Vorstandsmitglied der Jüdischen Gemeinde, sagte, die Beschneidung als religiöser Akt sei für Juden „eine nicht verhandelbare Größe“. Das Urteil sei vielmehr ein „bedrückendes Zeichen“ für die galoppierende Entfremdung zwischen gesellschaftlichen und religiösen Wertvorstellungen. Lohse bezeichnete die Entscheidung der Richter als „extreme Säkularisierung unter dem Deckmantel einer falsch verstandenen Freiheit“.

Mit scharfer Kritik reagierten die Muslime. Der Verband der Islamischen Kulturzentren forderte gemeinsam mit anderen muslimischen Institutionen Bundestag und Politik dazu auf, eine gesetzlich geschützte Regelung für die Beschneidung von Jungen zu erlassen, weil das Urteil einen ernst zu nehmenden Eingriff in die Religionsfreiheit darstelle. „Das Urteil verachtet die Religionsfreiheit und nimmt keinerlei Rücksicht auf die seit Jahrtausenden weltweit durchgeführte rituelle Praxis in unterschiedlichen Religionen.“ Zudem werde die Diskriminierung gefördert.

Die Islam-Professorin Katajun Amirpur von der Akademie der Weltregionen in Hamburg sagte der „Welt“: „Sollte diese Rechtsprechung nicht durch ein umfassendes Gesetz ersetzt werden, das dieses Urteil aufhebt, hätte man hiermit erklärt: Muslime und Juden sind in Deutschland nicht erwünscht.“ Das könne Deutschland doch ernsthaft nicht wollen.

Mehr Rechte für muslimische Religionsgemeinschaften: Vertragsentwurf in Hamburg vor Abschluss

Quelle: Mein Beitrag in der WELT,  http://www.welt.de/regionales/hamburg/article107301960/Muslime-sollen-an-Schulen-Religion-unterrichten.html

Religionswissenschaftliches Gutachten bringt Fortschritt bei Verhandlungen zwischen der Hansestadt Hambug und muslimischen Verbänden „Auf dieser Basis werden wir die Verhandlungen zügig zu Ende bringen“, sagt der Chef der Senatskanzlei, Christoph Krupp. Intensiv diskutierter Gegenstand des Vertrages ist die Regelung des Religionsunterrichts

Von Edgar S. Hasse

Die Re­li­gi­ons­ge­mein­schaf­ten der 130.000 Muslime und Aleviten in Hamburg sollen künftig mehr Rechte erhalten. Ziel ist ein Vertrag der Han­se­stadt mit drei mus­li­mi­schen Verbänden sowie der ale­vi­ti­schen Ge­mein­schaft, der unter anderem den Re­li­gi­ons­un­ter­richt, den Mo­schee­bau und die Mit­glied­schaft in Rund­fun­krä­ten regeln soll. Recht­li­ches Vorbild sind die ent­spre­chen­den Verträge der Han­se­stadt mit der evan­ge­li­schen Kirche sowie mit dem Vatikan. Wie es im Senat heißt, müssen nun die Bür­ger­schafts­frak­tio­nen über die konkreten in­halt­li­chen Ver­ein­ba­run­gen in­for­miert werden, bevor danach die Dis­kus­sion über den Ver­trag­s­ent­wurf mit end­gül­ti­gem Beschluss in der Bür­ger­schaft folgt. Christoph Krupp (SPD), Chef der Se­nats­kanz­lei, zeigt sich op­ti­mis­tisch: „Mit dem neuen re­li­gi­ons­wis­sen­schaft­li­chen Gutachten ist an­er­kannt, dass unsere Ver­trags­part­ner Re­li­gi­ons­ge­mein­schaf­ten im vollsten Sinne sind“, sagte er am 28. Juni 2012. „Auf dieser Basis werden wir die Ver­hand­lun­gen zügig zu Ende bringen.“ Im Jahr 2007 hatte der damalige Erste Bür­ger­meis­ter Ole von Beust (CDU) einen Staats­ver­trag mit den Muslimen angeregt und damit bun­des­weit für Aufsehen gesorgt. Denn bislang gibt es eine solche Ver­ein­ba­rung in noch keinem Bun­des­land. Aus diesem Grunde dauerten die Gespräche länger als erwartet, weil immer wieder neue recht­li­che Fragen zu prüfen waren.

Als notwendig erwies sich die Klärung, ob ins­be­son­dere die drei mus­li­mi­schen Verbände und Ver­hand­lungs­part­ner tat­säch­lich eine Re­li­gi­ons­ge­mein­schaft sind -​ oder eben nicht nur eine In­ter­es­sen­ver­tre­tung und Or­ga­ni­sa­tion. Im März 2011 war das Gutachten des Erlanger Kir­chen­recht­lers Heinrich de Wall zu dem Ergebnis gekommen, dass zwar die Satzungen die Kon­se­quenz na­he­le­gen, die Verbände seien Re­li­gi­ons­ge­mein­schaf­ten. „Die bloße Auf­zäh­lung für die Identität we­sent­li­cher Aufgaben in einer Satzung lässt al­ler­dings noch nicht den Schluss auf die Re­li­gi­ons­ge­mein­schafts­ei­gen­schaft zu. Vielmehr müssen solche Aufgaben auch tat­säch­lich erfüllt werden.“ In­zwi­schen hat ein weiteres Gutachten geklärt, dass es sich beim Verband der Is­la­mi­schen Kul­tur­zen­tren e. V., dem Di­tib-​Lan­des­ver­band Hamburg sowie die Schura -​ Rat der is­la­mi­schen Ge­mein­schaf­ten in Hamburg e. V. tat­säch­lich, im prak­ti­schen Vollzug und „äußerem Er­schei­nungs­bild“ um Re­li­gi­ons­ge­mein­schaf­ten handelt. Erstellt wurde das re­li­gi­ons­wis­sen­schaft­li­che Gutachten von der Bremer Re­li­gi­ons­wis­sen­schaft­le­rin Prof. Gritt Klink­ham­mer.

In dem Papier, das der „Welt“ vorliegt, heißt es: „Aufgrund dieser in­ten­si­ven, wenn­gleich stich­pro­ben­ar­ti­gen Aus­wer­tung der re­li­gi­ösen Praxis und ihres re­li­gi­ösen Gehalts kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass es sich bei den drei is­la­mi­schen Verbänden … um Re­li­gi­ons­ge­mein­schaf­ten handelt, die der ‚um­fas­sen­den Re­li­gi­ons­pfle­ge‘ dienen.“ Für die Be­ur­tei­lung der Ei­gen­schaft als Re­li­gi­ons­ge­mein­schaft wurden vor Ort Kon­sul­ta­tio­nen in Mit­glieds­mo­scheen vor­ge­nom­men sowie Gespräche mit Ver­tre­tern der Vor­stän­de, Imamen und weiteren Muslimen geführt. Intensiv dis­ku­tier­ter Ge­gen­stand des Vertrages ist die Regelung des Re­li­gi­ons­un­ter­richts an staat­li­chen Schulen. Bislang findet in Hamburg der Re­li­gi­ons­un­ter­richt für alle in evan­ge­li­scher Ver­ant­wor­tung statt. Künftig soll die Trä­ger­schaft auch auf die mus­li­mi­schen Re­li­gi­ons­ge­mein­schaf­ten aus­ge­dehnt werden. Das bedeutet: Evan­ge­li­sche und mus­li­mi­sche Re­li­gi­ons­leh­rer wechseln einander vor der Schul­klasse ab, um jeweils ihre spe­zi­fi­schen Themen, re­li­gi­ösen und exis­ten­zi­el­len Le­bens­deu­tun­gen dar­zu­stel­len. Innerhalb eines fünf­jäh­ri­gen Prozesses soll dieser Re­li­gi­ons­un­ter­richt in evan­ge­li­scher, mus­li­mi­scher und ale­vi­ti­scher Trä­ger­schaft ent­wi­ckelt werden.

Bislang ist ein solches Modell bun­des­weit einmalig. Die evan­ge­li­sche Kirche hat Be­reit­schaft zu dieser neuen re­li­gi­ons­päd­ago­gi­schen Form si­gna­li­siert, der Vatikan al­ler­dings eine in­ter­re­li­gi­öse Ko­ope­ra­tion ab­ge­lehnt. Wie aus dem Ver­trag­s­ent­wurf weiter her­vor­geht, können mus­li­mi­sche Verbände eigene Bil­dungs­ein­rich­tun­gen betreiben und neue Moscheen im Rahmen der geltenden Gesetze bauen. Der Islam in Hamburg bekennt sich zur frei­heit­lich-​de­mo­kra­ti­schen Grund­ord­nung und nimmt selbst Glau­bens­frei­heit und Toleranz in Anspruch. Außerdem wird aus­drück­lich die Gleich­be­rech­ti­gung von Frauen und Männern fest­ge­schrie­ben.

Die Ver­hand­lungs­part­ner lehnen eine Dis­kri­mi­nie­rung von Frauen und Mädchen strikt ab. Ob mus­li­mi­sche Leh­re­rin­nen an staat­li­chen Schulen al­ler­dings ein Kopftuch tragen dürfen, ist im Entwurf in­ter­pre­ta­ti­ons­of­fen geregelt. Mit dem Hinweis auf „un­ge­recht­fer­tigte Kleidung“ bleibt offenbar genügend Spielraum für den Ein­zel­fall. Die mus­li­mi­schen Verbände hoffen darauf, dass der Vertrag noch in diesem Jahr von der Bür­ger­schaft ver­ab­schie­det wird.